Prüfzentrum Nord | Fahrzeugprüfungen & Gutachten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Ingenieurbüro Adel Dwikat / Prüfzentrum Nord Berlin (nachfolgend „Sachverständiger“ genannt) und dem Auftraggeber über die Erstellung von Kfz-Schadengutachten, Wertermittlungen oder sonstigen Sachverständigenleistungen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 2 Auftragserteilung

  1. Der Auftrag zur Gutachtenerstellung wird in der Regel schriftlich, per E-Mail oder mündlich erteilt.
  2. Der Auftraggeber hat dem Sachverständigen alle zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen (z. B. Fahrzeugpapiere, Serviceheft, Schilderung des Unfallhergangs) unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung des Sachverständigen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen oder der jeweils gültigen Honorartabelle des Sachverständigen. Bei Schadengutachten kann die Abrechnung auf Basis der Schadenhöhe erfolgen.
  2. Das Honorar ist sofort nach Erhalt des Gutachtens und der Rechnung ohne Abzug fällig.
  3. Der Auftraggeber kann den Anspruch auf das Honorar durch eine schriftliche Abtretungserklärung (Sicherungsabtretung) direkt an die regulierende Versicherung übertragen. Die Haftung des Auftraggebers für das Honorar bleibt im Falle der Nichtzahlung durch die Versicherung bestehen.

§ 4 Haftung

  1. Der Sachverständige führt den Auftrag nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der geschäftsüblichen Sorgfalt aus.
  2. Die Haftung des Sachverständigen für Schäden aus der Gutachtenerstellung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, es sei denn, dem Sachverständigen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
  3. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 5 Urheberrecht und Nutzung

  1. Das erstellte Gutachten ist urheberrechtlich geschützt. Der Sachverständige räumt dem Auftraggeber das Recht ein, das Gutachten für den vertraglich vereinbarten Zweck (z. B. Schadenregulierung bei der Versicherung) zu nutzen.
  2. Eine anderweitige Nutzung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung des Gutachtens (auch auszugsweise) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Sachverständigen.

§ 6 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  3. Sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, gilt Berlin als Gerichtsstand.
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